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fanclubturnier

Satzung

Diesen Regeln fühlen wir uns verpflichtet

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§1 Name und Sitz

Der Fanclub führt den Namen

FC Bayern Fanclub „Red Rooster '95” Himmelstadt.

Er hat seinen Sitz in 97267 Himmelstadt, Landkreis Main-Spessart. Der Fanclub „Red Rooster '95” verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§2 Zweck

Der Fanclub pflegt die sportliche Gemeinschaft und unterstützt den FC Bayern München e.V., in guten und in schlechten Zeiten.

Der Verein steht parteipolitisch, konfessionell und rassisch auf neutraler Grundlage.

Der Fanclub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Alle Mitglieder der Vorstandschaft sind ehrenamtlich tätig.

§3 Mitglieder

Die Mitglieder des Fanclubs setzen sich zusammen aus:

  1. Mitglieder
  2. Ehrenmitglieder

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Fanclubs können natürliche und juristische Personen werden.

Minderjährige und juristisch beschränkt geschäftsfähige Personen bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Zu Ehrenmitgliedern können Fanclubmitglieder werden, die sich in hervorragender Weise verdient gemacht haben, durch Beschluss der Jahreshauptversammlung nach Vorschlag durch die Vorstandschaft.

§5 Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Satzung, die Bestimmungen der Fanclubordnung sowie die satzungsgemäßen Beschlüsse der Organe des Fanclubs einzuhalten, das Ansehen und die Ehre des Fanclubs zu fördern und sich aller Handlungen zu enthalten, die geeignet sind, den Fanclub zu schädigen.

§6 Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder und die Ehrenmitglieder haben bei allen Jahreshauptversammlungen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen Sitz und Stimme. Ihnen steht ab dem 14. Lebensjahr das aktive Wahlrecht zu. Für das passive Wahlrecht ist ein Mindestalter von 18 Jahren Voraussetzung.

§7 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch Tod
  2. durch freiwilligen Austritt aus dem Fanclub
  3. durch Ausschluss

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Vorstandschaft. Er ist nur zum 31. Dezember des laufenden Jahres zulässig. Der Beitrag für das laufende Jahr muss gezahlt werden.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann erfolgen wegen:

  1. Nichterfüllung der in der Satzung festgelegten Pflichten.
  2. Nichtbefolgung der Weisungen und Anordnungen der Vorstandschaft.
  3. Vereinsschädigendes Verhalten.
  4. Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages, wenn der Beitragsrückstand einen längeren Zeitraum als ¼ Jahr umfasst.

Über den Ausschluss entscheidet nach Anhörung des Mitglieds die Vorstandschaft.

Gegen den Beschluss kann das Mitglied innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses Einspruch erheben. Daraufhin entscheidet die Vorstandschaft endgültig. Das ausscheidende Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Fanclubvermögen. In seinem Besitz befindliches Fanclubvermögen ist zurückzugeben.

§8 Beitragspflicht

Der Jahresbeitrag ist in der Geschäftsordnung hinterlegt.

Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld. Er wird mit Lastschrift eingezogen oder ist zu überweisen.

Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. Zuständig hierfür ist die Vorstandschaft.

Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.

§9 Die Vorstandschaft

Zur Leitung der organisatorischen Angelegenheiten wählt die Jahreshauptversammlung, die alljährlich im Juli/August stattfindet, einen Teil der Vorstandschaft auf die Dauer von 2 Jahren.

Die Jahreshauptversammlung (außerordentliche Mitgliederversammlung) muss mindestens 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Alle Mitglieder werden schriftlich eingeladen.

Die Vorstandschaft besteht aus:

1. Vorstand
2. Vorstand
Kassier
Schriftführer/-in
Beisitzer Fanclubkoordination
Beisitzer Webmaster
Beisitzer Hütte
Beisitzer Veranstaltungen

Jedes Jahr scheidet ein Teil der Vorstandschaft aus und muss neu gewählt werden

In ungeraden Jahren werden gewählt:In geraden Jahren werden gewählt:
1. Vorstand 2. Vorstand
Schriftführer/-in Kassier
Beisitzer Fanclubkoordination Beisitzer Webmaster
Beisitzer HütteBeisitzer Veranstaltungen

§10 Wahl der Vorstandschaft

Mitglied der Vorstandschaft kann nur eine unbescholtene Person werden, die dem Verein als Mitglied angehört und das 18. Lebensjahr überschritten hat.

Das Mitglied muss bei der Wahl persönlich anwesend sein. Nur in dringenden Fällen kann eine schriftliche Erklärung anerkannt werden.

Einfache Stimmenmehrheit entscheidet bei der Wahl.

Ausscheidende Mitglieder aus der Vorstandschaft sind wieder wählbar.

Die Wahl wird von einem Mitglied als Wahlleiter und zwei Beisitzern als Wahlausschuss durchgeführt.

Die Vorstandschaft sollte einen Wahlvorschlag einbringen, weitere Vorschläge können aus den Reihen der Mitglieder kommen.

Die Jahreshauptversammlung beschließt, ob die Wahl der Vorstandschaft per Akklamation oder geheim durchgeführt wird. Die einfache Mehrheit entscheidet dieses Wahlverfahren.

§11 Aufgaben der Vorstandschaft

Die Aufgaben der Vorstandschaft sind in der Geschäftsordnung niedergeschrieben.

Vernachlässigt ein Mitglied der Vorstandschaft seine Aufgaben, so kann die Jahreshauptversammlung (außerordentliche Mitgliederversammlung) mit 2/3 Mehrheit dieses Vorstandsmitglied seines Amtes entheben und ein anderes Vereinsmitglied mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betrauen.

§12 Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung sind die Aufgaben der Vorstandschaft und die Mitgliedsbeiträge niedergeschrieben.

Änderungen der Geschäftsordnung obliegen der Vorstandschaft.

Jedes Mitglied hat auf der Internetseite von „Red Rooster“ die Möglichkeit, die Geschäftsordnung einzusehen. Die Geschäftsordnung gibt es auch als PDF zum Runterladen.

 

Mitglieder, die keinen Computer etc. besitzen, bekommen auf Anforderung die aktuelle Geschäftsordnung ausgehändigt.

§13 Jahreshauptversammlung (außerordentliche Mitgliederversammlung)

Nach Bedarf kann die Vorstandschaft neben der im Juli/August stattfindenden Jahreshauptversammlung auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Sie müssen es tun, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung schriftlich beantragen. In diesem Fall muss dem Ersuchen innerhalb vier Wochen stattgegeben werden. Der Termin der Versammlung ist den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher schriftlich bekannt zu geben. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses zur Auflösung des Fanclubs, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den/die Schriftführer/-in protokolliert. Stimmberechtigt sind nur anwesende Mitglieder.

§14 Aufgaben der Jahreshauptversammlung

Der Jahreshauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

  1. Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Jahresberichtes der Vorstandschaft und des Rechnungsabschlusses, sowie die Entlastung der gesamten Vorstandschaft.
  2. Wahl der Vorstandschaft
  3. Wahl von zwei Kassenprüfern und einem Ersatzmann
  4. Festsetzung des Jahresbeitrages
  5. Ernennung von Ehrenmitgliedern

  6. Die Beschlussfassung von Satzungsänderungen
  7. Die freiwillige Auflösung des Vereins

§15 Berichterstattung und Entlastung

Der 1. Vorstand erstattet in der Jahreshauptversammlung den Jahresbericht. Ferner gibt er einen Ausblick auf das kommende Jahr.

Der/die Schriftführer/-in verliest das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung und gibt die Mitgliederstärke bekannt.

Die Beisitzer können, wenn Bedarf besteht, über ihre Tätigkeiten berichten.

Der Kassier gibt einen Bericht des abgelaufenen Geschäftsjahres über die Kassenlage.

Nach dem Bericht des Kassiers werden die Kassenprüfer gehört. Diese schlagen den Mitgliedern vor, die Vorstandschaft zu entlasten oder auch nicht zu entlasten.

§16 Versicherungen

Die Vorstandschaft hat bei Veranstaltungen genau die Richtlinien des Gesetzes zu beachten. Alle Veranstaltungen müssen ordnungsgemäß gemeldet sein. Das Fanclubvermögen ist zu versichern (Haftpflicht, Brandversicherung usw.).

§17 Hauptaufgaben des Fanclubs

  1. Besuch von Spielen des FC Bayern München
  2. Pflege der Kameradschaft
  3. Unterstützung der Dorfgemeinschaft

§18 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt mit dem 01. Juli und endet mit dem 30. Juni.

§19 Auflösung des Fanclubs

Der Fanclub ist aufgelöst, wenn die Mitglieder die Auflösung in zwei getrennten Versammlungen, die mindestens einen Monat auseinander liegen müssen, mit jeweils ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder beschließen.

Solange mindestens 7 Mitglieder zur Fortführung des Fanclubs entschlossen sind, kann nicht aufgelöst oder eine Fusion mit einem anderen Verein/Fanclub eingegangen werden.

§20 Fanclubvermögen

Bei Auflösung des Fanclubs wird das Vereinsvermögen unmittelbar einem caritativen Zweck zugeführt. Die Mitglieder, die wegen § 19 Auflösung des Fanclubs (in der zweiten Versammlung) anwesend sind, entscheiden mit der Mehrheit der Stimmen, welche caritative Institution das Vereinsvermögen erhält.

§21 Aushändigung der Satzung

Jedes Mitglied hat auf der Internetseite von „Red Rooster“ die Möglichkeit, die Satzung einzusehen. Die Satzung gibt es auch als PDF zum Runterladen.

Mitglieder, die keinen Computer etc. besitzen, bekommen auf Anforderung die aktuelle Satzung ausgehändigt.

§22 Satzungsänderung

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung (außerordentliche Mitgliederversammlung) über Satzungsänderungen sind jeweils mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder zu fassen.

Diese Satzung hat die Jahreshauptversammlung am 13. Juli 2015 beschlossen. Sie ist sofort in Kraft getreten. Sie löst die Satzung vom 30. September 2013 ab.

Die Satzung hier nochmals als [ PDF zum runterladen ].