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fanclubturnier

Geschäftsordnung

Noch ein paar Regeln für unsere Mitglieder

Fassung vom Oktober 2009 [ als PDF runterladen ]

Durch klicken auf einen der folgenden Paragrafen öffnet/schließt sich der jeweilige Text.

A) Jahreshauptversammlung (außerordentliche Mitgliederversammlung) (siehe Satzung § 12)

  1. Die Jahreshauptversammlung, die außerordentliche Mitgliederversammlung sind nicht öffentlich.

  1. Der Leiter der Versammlung kann Gästen die Anwesenheit gestatten.

  2. Einer der beiden Vorstände ist Versammlungsleiter.

  3. Ist zu Beginn der Versammlung keiner der beiden Vorstände anwesend, wird die Versammlung neu angesetzt.

  4. Der Versammlungsleiter kann die Versammlung unterbrechen oder die Schließung der Versammlung anordnen.

  5. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

  6. Nach der Eröffnung der Jahreshauptversammlung (der außerordentlichen Mitgliederversammlung) stellt der Versammlungsleiter die satzungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.

  7. Den Teilnehmern wird die Tagesordnung bekanntgegeben.

  8. Verlangt mindestens 1/3 der Versammlungsteilnehmer eine Änderung der Tagesordnung, so ist hierüber sofort abzustimmen; einfache Mehrheit genügt.

  9. Die einzelnen Punkte der Tagesordnung sind in der vorgesehenen Reihenfolge zur Beratung und zur Abstimmung zu bringen.

  10. Nach der Berichterstattung erfolgt auf Wunsch die Aussprache.

B) Geschäftsverteilung in der Vorstandschaft

Die Vorstandsschaft besteht aus 8 volljährigen Vereinsmitgliedern (siehe Satzung §9)

  • 1. Vorstand

  • 2. Vorstand

  • Kassier

  • Schriftführer/-in

  • Beisitzer Fanclubkoordination

  • Beisitzer Webmaster

  • Beisitzer Hütte

  • Beisitzer Veranstaltungen


Aufgaben des 1. Vorstands

Leitung des Fanclubs und Vertretung des Vereins nach innen und nach außen.

Verantwortlich in verwaltungsmäßiger, organisatorischer und gesellschaftlicher Hinsicht den Mitgliedern.

Festlegung der Ziele und Aufgaben im Verein.

Festlegung eines Konzepts, wie der Verein sich entwickeln soll.

Repräsentation, Ehrungen, Jubiläen, Kontaktpflege nach innen und außen.

Zusammenarbeit mit Dritten (andere Fanclubs, mit Organen des FC Bayern München, Gemeinde, Vereine).

Ausführung bzw. Durchführungskontrolle gefasster Beschlüsse.

Nach § 26 BGB gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Fanclubs.


Aufgaben des 2. Vorstands

Unterstützung des 1. Vorstands.

Vertretung des 1. Vorstands während dessen Abwesenheit.


Aufgaben des Kassiers

Der Kassier ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Rechnungs- und Kassenführung sowie für den Zahlungsverkehr des Vereins zuständig.

Tätigkeiten:

Jährliche Erhebung der Mitgliederbeiträge, Kontrolle und Mahnwesen.

Führen der Bankkonten, der Kasse und Pflege der dafür erforderlichen Belegverwaltung.

Abstimmen eines Termins mit den Kassenprüfern für die jährlich anstehende Kassenprüfung.

Erstellen des Kassenberichts für die Mitgliederversammlung.

 

Aufgaben des Schriftführers/der Schriftführerin

Der/die Schriftführer/in ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Tätigkeiten:

Einladungen zu Sitzungen der Vorstandschaft und deren Verteilung

Erstellen der Sitzungsprotokolle der Vorstandssitzungen

Archivierung der Sitzungsprotokolle der Vorstandssitzungen

Führung der Vereinschronik

Erstellen des Protokolls der jährlichen Mitgliederversammlung

Archivierung der Protokolle der jährlichen Mitgliederversammlungen

Pflege der Kontakte zur lokalen Presse und zum kostenlosen Mitteilungsblatt

Mitgliederverwaltung pflegen (als Datei)

Mitgliederwerbung organisieren

Archivieren von Fotos und Zeitungsartikeln

Terminbetreuung Geburtstage, Jubiläen, Ehrungen


Aufgaben des Beisitzers Fanclubkoordination

Der Beisitzer Fanclubkoordination ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Er ist beim FC Bayern München als Ansprechpartner für den Fanclub gemeldet.

Tätigkeiten:

Der Beisitzer Fanclubkoordination ist verantwortlich für:

die Jahreskartenkoordination

das Abstimmen bei Busfahrten und das Ausgeben der Stadionkarten mit anderen Fanclubs

das Organisieren von Busfahrten des Fanclubs „Red Rooster '95” zu Spielen des FC Bayern München und die Verwaltung der dazugehörigen Stadionkarten

gemeinsam mit dem Webmaster; das Einstellen von wichtigen Terminen in das Web

Er händigt dem Kassier das vereinnahmte Bargeld und anfallende Belege für Einkauf etc. aus.


Aufgaben des Beisitzers Webmaster

Der Beisitzer Webmaster ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Tätigkeiten:

Der Beisitzer Webmaster ist für die Planung, die grafische Gestaltung und die aktuelle Wartung der Webseite der Red Rooster '95 verantwortlich.

Er händigt dem Kassier das vereinnahmte Bargeld und anfallende Belege für Einkauf etc. aus.


Aufgaben des Beisitzers Hütte

Der Beisitzer Hütte ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Tätigkeiten:

Der Beisitzer Hütte ist für die Erstellung einer Hausordnung zuständig.

Er stimmt mit dem Eigentümer die Termine ab, die für den Fanclub relevant sind.

Er ist für die Getränke, für das Essen und die Sauberkeit der Hütte verantwortlich.

Er händigt dem Kassier das vereinnahmte Bargeld und anfallende Belege für Einkauf etc. aus.

 

Aufgaben des Beisitzers Veranstaltungen

Der Beisitzer Veranstaltungen ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verantwortlich.

Tätigkeiten:

Der Beisitzer Veranstaltungen obliegt in Abstimmung mit dem 1. Vorstand die Organisation der Jahreshauptversammlung bzw. von außerordentlichen Mitgliederversammlungen.

Er ist für das jährliche Schafkopfturnier und das jährliche Weihnachtsessen verantwortlich.

Alle fünf Jahre hat er das Fanjubiläum zu organisieren.

Er händigt dem Kassier das vereinnahmte Bargeld und anfallende Belege für Einkauf etc. aus.

C) Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag beträgt:

Kinderbis 14 Jahrebeitragsfrei
Jugendlichevon 14 - 18 Jahre6,-- €
Einzelbeitragab 18 Jahre12,-- €
Familienbeitrag (mit Kinder bis 18 Jahre)18,-- €